AGB

  • 1 Geltungsbereich
  1. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Wir beliefern ausschließlich den Fachhandel, somit gelten unsere AGB nur gegenüber Unternehmern, nachfolgend Händler

genannt, gem. § 14 BGB.

  1. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers

werden selbst bei unserer Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich

zugestimmt.

  1. Der Händler erkennt mit der ersten Bestellung nach Erhalt dieser Verkaufsbedingungen und jeder weiteren diese als

verbindliche Regelung der Geschäftsbeziehung zu uns an und verzichtet auf die Stellung und Anwendung eigener für eine

Vielzahl von Verträgen vorformulierter Vertragsbedingungen.

  1. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Händler und uns, ohne dass es ihrer erneuten

ausdrücklichen Einbeziehung bedarf; sind die Bedingungen geändert worden, so gelten diese ab dem Zeitpunkt, in dem sie

dem Händler erstmals zugegangen sind oder er die Möglichkeit der Kenntnisnahme hatte, es sei denn, dieser widerspricht

unverzüglich schriftlich.

  • 2 Vertragsschluss / Vertragsinhalt
  1. Der Händler erklärt verbindlich mit der Bestellung der Ware diese erwerben zu wollen. Die Annahme der Bestellung kann

schriftlich oder durch Auslieferung der Ware erfolgen.

  1. Folgende Änderungen der Vertragsprodukte behalten wir uns nach Vertragsschluss vor: Produktänderungen im Zuge der

ständigen Produktverbesserung und -weiterentwicklung; geringfügige und unwesentliche Farb-, Form-, Design-, Maß-, Gewichtoder

Mengenabweichungen; handelsübliche Abweichungen.

  1. Die genannten Preise sind unsere derzeitigen Verkaufspreise und basieren auf den zurzeit gültigen Material- und Einkaufspreisen

und Löhnen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als 4 Monate, ohne dass wir eine Lieferverzögerung

zu vertreten haben, kann der Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn-, Einkaufs- und sonstiger

Nebenkosten angemessen erhöht werden. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 25%, ist der Händler berechtigt, vom Vertrag

zurückzutreten.

  1. Wir sind ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
  • 3 Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
  1. Die Preise werden nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von uns berechnet und sind

Bestandteil des Vertrages. (Druckfehler und Irrtum vorbehalten) Änderungen werden individuell gesondert vereinbart. Die Preise

verstehen sich netto ab unserem Lager in Ravensburg zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer ausschließlich

Verpackung und Montage. Fracht-, Porto-, Zoll-, Transport-, Versicherungs- und sonstige Nebenkosten werden nach dem Stand

zum Zeitpunkt der Bestellung gesondert erhoben. Alle Preise verstehen sich ohne etwaige Entsorgungsgebühr im Hinblick auf

die Europäische Richtlinie zur Entsorgung von Elektro- und Elektronischen Altgeräte (WEEE).

  1. Lieferungen erfolgen ausschließlich per Nachnahme, es sei denn, dass eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.

Die Zahlungsweise ist auf dem Bestellformular zu vermerken und wird durch uns auf dem Auftrag schriftlich bestätigt. Die

Geltendmachung von Mängeln oder Minderungen berührt die Fälligkeit der übrigen Kaufpreiszahlung nicht. Mängel eines Teils

der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

  1. Kommt der Kunde bei der Zahlungsweise in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ohne dass es einer Mahnung bedarf,

Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB zu fordern. Wir sind berechtigt

einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen, sofern wir diesen nachweisen können.

  • 4 Lieferungen außerhalb Deutschlands
  1. Für das in Verkehr bringen unserer Ware außerhalb Deutschlands ist allein der Händler verantwortlich.
  2. Der Händler trägt sorge dafür, dass die jeweiligen technischen und rechtlichen Vorgaben seines Landes erfüllt sind. Die

Umsetzung geht zu seinen Lasten.

  • 5 Gefahrübergang / Transport
  1. Sobald der Leistungsgegenstand zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist, geht auch bei frachtfreier Lieferung die

Gefahr auf den Händler über. In der Regel schließen wir für die Versendung und Lieferung des Leistungsgegenstandes eine

Versicherung für 1,50 € Netto ab. Jedoch behalten wir uns vor, diesen Betrag in Ausnahmen der jeweiligen Lieferung

anzupassen. Die Kosten der Transportversicherung hat der Händler zu tragen.

  1. Dem Händler ist es nicht erlaubt, die Lieferung unter Vorbehalt anzunehmen. Er ist verpflichtet, die versandfertige Ware

abzunehmen. Er darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

  1. Werden innerhalb vereinbarter Fristen Lieferungen vom Händler nicht angenommen oder Bestellungen nicht abgerufen,

haben wir das Recht, nach Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten.

  1. In diesem Fall schuldet der Händler mindestens einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30% des Netto-Auftragswertes,

soweit er nicht einen geringeren Schaden nachweist.

  1. Bei Beschädigung oder Verlust des Leistungsgegenstandes auf dem Transport, ist der Händler verpflichtet beim Frachtführer

unverzüglich die Protokollierung des Schadens zu veranlassen. Hiervon ist uns innerhalb von 3 Tagen schriftlich Mitteilung zu

machen. Transportschäden stellen keinen Sachmangel dar. Wir haften nicht für Transportschäden.

  1. Unrichtige oder unvollständige Lieferungen sind uns innerhalb von 7 Tagen nach Ankunft des Leistungsgegenstandes am

Bestimmungsort schriftlich im Einzelnen anzuzeigen, ansonsten sind jegliche Ersatzansprüche ausgeschlossen.

  • 6 Haftung
  1. Für Schäden, insbesondere Folgeschäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Artikel entstehen, haften wir nicht.
  2. Wir haften nur für Schäden. die wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten. Die Haftung ist der

Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war und der auf Umständen beruht,

die uns bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.

  1. In jedem Fall beträgt der Haftungshöchstbetrag das Fünffache des Netto-Auftragswertes.
  2. Im Hinblick auf die Gefahr hoher (Folge-) Schäden und im Hinblick auf den Haftungshöchstbetrag raten wir zum Abschluss

einer Versicherung.

  • 7 Gewährleistung
  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferdatum. Die Gewährleistung für die Lieferung von gebrauchten

Sachen, Leuchtmittel, Restposten und Auslaufartikel wird ausgeschlossen.

  1. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Ware durch ein Verschulden des Händlers beschädigt oder

zerstört wurde. Dies gilt insbesondere, wenn die Ware unsachgemäß behandelt, mechanisch beschädigt, geöffnet, umgebaut

oder durch Verbindung mit anderen Geräten zerstört oder beschädigt wurde.

  1. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche des Händlers, ist die schriftliche unverzügliche Anzeige

offensichtlicher Mängel, spätestens innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Empfang der Ware. Bei der Entdeckung nicht

offensichtlicher Mängel gilt die Verpflichtung zur unverzüglichen Rüge, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Entdeckung des

Mangels. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige reicht für die Wahrung der Rechte des Händlers aus. Ansonsten gilt die

Ware auch in Ansehung des jeweiligen Mangels als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Es gilt

ergänzend § 377 HGB.

  1. Wir leisten zunächst nach unserer Wahl Gewähr für Mängel der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt

die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Händler grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt des Vertrages

verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden

kein Rücktrittsrecht zu.

  1. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nur auf die von uns gelieferten Waren nicht jedoch auf etwaige Folgekosten,

wie Arbeitszeit, Anfahrt etc. Insbesondere vor Weiterverarbeitung ist der Händler verpflichtet die Produkte auf

ordnungsgemäße Funktion zu prüfen.

  • 8 Reklamationsrichtlinien

Voraussetzungen für Reklamationen im Rahmen der Gewährleistung ist § 7.

  1. mangelhafter Artikel
  2. Reklamationen sind telefonisch unter 0751 35 29 47 22 anzumelden.
  3. Dabei sind Rechnungsnummer, Artikelnummer und Grund der Beanstandung zu nennen.
  4. Wir senden dem Händler eine Reklamationsbestätigung und ein RMA Formular mit RMA Nummer.
  5. Der Händler sendet die Mangelhafte Ware mit RMA Formular und Rechnungskopie innerhalb 7 Tage frei an uns zurück.
  6. Auf der Sendung muss lesbar die RMA Nummer angebracht sein, sonst kann keine Annahme erfolgen.
  7. Unfreie Rücksendungen können nicht entgegen genommen werden.
  8. Wir prüfen die Ware und bessern im Falle einer berechtigten Reklamation durch Reparatur oder Tausch nach.

Es werden nur Waren zur Prüfung berücksichtigt, welche auf dem RMA Formular angegeben wurden.

  1. In keinem Fall gewähren wir einen Vorabtausch. Im Falle eines Vorabkaufs trägt der Händler das alleinige Risiko.
  2. Falschlieferung / Doppellieferung
  3. Falsch- und Doppellieferungen sind innerhalb 7 Tagen telefonisch unter 0751 35 29 47 22 anzumelden.
  4. Dabei sind Rechnungsnummer und die Artikelnummer zu nennen.
  5. Wir lassen durch unseren Frachtführer den falsch oder doppelt gelieferten Artikel abholen.
  6. Im Falle einer Falschlieferung versenden wir den korrekten Artikel.
  7. Im Falle einer Doppellieferung erhält der Händler eine Gutschrift.
  8. In jedem Fall behalten wir uns vor zu prüfen, ob bei der Falsch- oder Doppellieferung ein Händlerverschulden vorliegt.
  • 9 Kulanzrichtlinien

Wir ermöglichen unseren Händlern unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückgabe ausschließlich unversehrter und original

verpackter Ware. Sonderanfertigungen Sonderausstattungen, Restposten, Auslaufartikel und Leuchtmittel sind vom Umtausch

und Rücknahme ausgeschlossen.

  1. Musterlieferung
  2. Eine Musterlieferung ist eine Verkaufsfördernde Maßnahme. Der Händler erhält die Möglichkeit 1 Stück je Artikel zur

Ansicht zu bestellen. Der Wunsch einer Musterlieferung muss bei Bestellung angegeben werden. Der Warennettowert

muss mindestens 10,00 € Netto betragen. Eine nachträgliche Deklaration als Musterlieferung nach Versendung der Ware

ist nicht möglich.

  1. Die Rücknahme der Musterware kann nur nach telefonischer Anmeldung unter 0751 35 29 47 22 innerhalb 28 Tagen nach

Warenerhalt erfolgen.

Dabei sind die Rechnungs- und Artikelnummer zu nennen. Der Händler erhält eine Reklamationsbestätigung und ein RMA

Formular mit RMA Nummer.

  1. Der Händler sendet die unversehrte und originalverpackte Ware mit Rechnungskopie und RMA Formular frei innerhalb 7

Tagen nach Anmeldung an MARA LED zurück.

Die RMA Nummer ist leserlich auf dem Paket anzubringen. Unfreie Pakete oder Pakete ohne RMA Nummer können von

uns nicht angenommen und bearbeitet werden.

  1. Nach erfolgreicher Prüfung der Ware erhält der Kunde eine Gutschrift.

Wir gewähren eine Gutschrift zu 100 % des Netto Warenwertes bei einer Anmeldung zur Rückgabe innerhalb 14 Tage

nach Erhalt der Ware.

Im Falle einer Anmeldung 15-28 Tage nach Erhalt der Ware behalten wir eine Einlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des

Netto Warenwertes.

  1. Ware entspricht nicht den Vorstellungen / Falschbestellung / Auftrag storniert
  2. Für eine Rücknahme muss der Netto Warenwert je Artikel und Menge mindestens 25,00 € entsprechen.
  3. Die Rücknahme der Ware kann nur nach telefonischer Anmeldung unter 0751 35 29 47 22 innerhalb 28 Tagen nach

Warenerhalt erfolgen.

  1. Dabei ist der Grund, die Rechnungs- und Artikelnummer zu nennen. Als Bestätigung erhält der Kunde eine

Reklamationsbestätigung und ein RMA Formular mit RMA Nummer.

  1. Der Händler sendet die unversehrte und originalverpackte Ware mit Rechnungskopie und RMA Formular frei innerhalb 7

Tagen nach Anmeldung an MARA LED zurück.

  1. Die RMA Nummer ist leserlich auf dem Paket anzubringen. Unfreie Pakete oder Pakete ohne RMA Nummer können von

uns nicht angenommen und bearbeitet werden.

  1. Nach erfolgreicher Prüfung der Ware erhält der Händler eine Gutschrift.

Es werden nur Waren zur Prüfung berücksichtigt, welche auf dem RMA Formular angegeben wurden.

  1. In jedem Fall berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € Netto.
  2. Wir gewähren eine Gutschrift zu 100 % des Netto Warenwertes bei einer Anmeldung zur Rückgabe innerhalb 14 Tage

nach Erhalt der Ware.

  1. Im Falle einer Anmeldung 15-28 Tage nach Erhalt der Ware behalten wir zusätzlich eine Einlagerungsgebühr in Höhe von

20% des Netto Warenwertes.

  • 10 Eigentumsvorbehalt
  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
  2. Der Händler ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Leistungsgegenstände im gewöhnlichen

Geschäftsverkehr zu veräußern. Im Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Händler schon jetzt die ihm aus der

Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Händler ist widerruflich

ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Der Händler verpflichtet

sich, mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot zu vereinbaren, soweit hiervon unsere Sicherungsrechte betroffen werden.

Besteht ein Abnehmer des Händlers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Händler uns hiervon unverzüglich zu unterrichten.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Händler insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung

untersagt.

  1. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum

an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der

Vermischung. Es gilt als vereinbart, dass der Händler uns anteilmäßig Eigentum überträgt, wenn die Vermischung der Sache

in einer Weise erfolgt, dass die Sache des Händlers als Hauptsache anzusehen ist. Der Händler wahrt das so entstandene

Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

  • 11 Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort ist unser Firmensitz in 88212 Ravensburg , Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus

und im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag, einschließlich dieser Bedingungen, gleich aus welchem Rechtsgrund,

ist Ravensburg, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Kunden zu

klagen. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt auch gegenüber Vertragspartnern im Ausland.

  1. Für alle Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich und ohne

Rücksicht auf kollisionsrechtliche Regelungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

(CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980) zur

Anwendung.

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger

Vereinbarungen zwischen uns und dem Händler unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen

Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die

im Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den

Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen gewollt war. Das Gleiche gilt im

Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.